SANKTIONEN

Sanktionen sollen Hartz IV Bezieher*innen für “Fehlverhalten” “bestrafen”.
Ihnen wird das Geld UNTER das staatlich festgestellte Existenzminimum gekürzt.
Sanktionen können bis zu 100 % betragen.
Menschen geraten dadurch in existentielle Notlagen.
Menschen verlieren ihre Wohnung, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können.

Die Häufigkeit und teilweise die Höhe der Sanktionen unterliegen einem sogenannten Ermessensspielraum der Sachbearbeiter*innen. Mit anderen Worten einer gewissen Willkür.
Sanktionen werden oft aus nichtigen Gründen vergeben, z.B. aufgrund von Meldeversäumnissen oder Nichtbewerben auf unpassende Stellen, Abbrechen oder Nichtantreten von wenig sinnvollen “Maßnahmen”.

Es liegt eine Klage beim Bundesverfassunsgericht vor.

Das Urteil wird 5. November 2019 gefällt
2018 Verfassungsgericht prüft Sanktionen
Kippt jetzt Hartz IV – Zeit online